September 2022 – FFP2-Maskenpflicht ab 1. Oktober
Liebe Patientinnen und Patienten,
der Bundestag hat neue Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen. Patienten sowie Begleitpersonen dürfen Arzt- und Zahnarztpraxen ab dem 1. Oktober 2022 ausschließlich mit FFP2-Maske betreten. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren ist alternativ das Tragen einer OP-Maske möglich.
Bitte beachten Sie, dass wir in unserer Praxis keine FFP2- und OP-Masken zur Verfügung stellen können.
Wir bitten um Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihren nächsten Besuch.
Ihr Praxisteam